Die deutschen Gewinner des Europäischen Sprachensiegels stehen fest. Der erste Preis geht in diesem Jahr an die Pädagogische Hochschule Freiburg mit ihrem Projekt "Der Sprachenfächer" - Arbeitsmittel für den vielsprachigen Deutschunterricht Klassen 4 bis 10. Der Sprachenfächer bietet Lehrerinnen und Lehrern umfassende Arbeitsmaterialien für einen interkulturellen Deutschunterricht.
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Die pauschale Besteuerung gibt es seit diesem Jahr. Sie bedeutet, dass Sie Gewinne, die Sie nicht aus Ihrem Betrieb entnehmen, auf Antrag pauschal mit 28,25 % (+ Soli + evtl. Kirchensteuer) versteuern lassen können. Damit beabsichtigt der Gesetzgeber eine gleichmäßigere Steuerbelastung von Unternehmen unabhängig von der Rechtsform.
Einnahmen-Überschuss-Rechner sind benachteiligt
Vor den Vorteilen der pauschalen Besteuerung hat der Gesetzgeber die Bilanzierungspflicht gesetzt. Das bedeutet für Sie:
- sehr frühzeitige Planung
- zusätzlicher Aufwand
- Verlust aller sonstigen Vorteile für Einnahmen-Überschuss-Rechner
Erfüllen Sie diese 3 Voraussetzungen?
Die pauschale Besteuerung rechnet sich nur dann für Sie, wenn Sie
- mit den nicht entnommenen Beträgen betriebliche Investitionen durchführen wollen, so dass die Beträge für die nächsten Jahre im Betrieb verbleiben
- Ihr Gewinn deutlich über dem liegt, was Sie zum Lebensunterhalt aus Ihrem Betrieb entnehmen
- Ihre Steuerbelastung den Spitzensteuersatz erreicht oder wenigstens nicht weit davon entfernt ist.
Ihre Chance: Sie können mit niedriger besteuertem Eigenkapital in Ihrem Betrieb arbeiten.
Ihr Risiko: Nicht entnommene Gewinne, die Sie pauschal versteuern und dann doch noch entnehmen, müssen Sie nachversteuern.
Sprachen & Beruf 2009: Vortragseinreichung bis 9. Januar 200924.10.08 Trainer-Infos
Vom 15. bis 17. Juni 2009 findet in Düsseldorf zum achten Mal die Sprachen & Beruf statt. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen sind Schwerpunkte der Konferenz für Fremdsprachen und Business Kommunikation in der internationalen Wirtschaft. In Workshops, Arbeitsgruppen und Vorträgen bekommen Teilnehmer einen Einblick in Themen wie interkulturelles Training und Management, Fremdsprachen als Wirtschaftsfaktor sowie Sprachtests und Erfolgskontrolle.
Interessierte, die selbst einen Vortrag oder einen Workshop halten möchten, können bis zum 9. Januar 2009 einen Vorschlag in Form einer Zusammenfassung (bis 500 Wörter) einreichen.
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Wenn Sie Ihren Unterricht vorbereiten und Konzeptvorschläge, Ideen zur Gestaltung oder inhaltlichen Input suchen, testen Sie doch folgenden Link:
www.sitesforteachers.com
Gesundheitsreform: Niedrigere Beiträge für viele geringverdienende Selbstständige29.04.07 Freiberufler-Infos
Die Gesundheitsreform kann wie geplant am 1. April 2007 in Kraft treten. Selbstständige werden sich besonders über eine der Neuregelungen freuen: Hauptberuflich selbstständig Tätige mit geringem Einkommen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen schon bald mit niedrigeren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.
Kassensatzungen müssen ergänzt werden
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versicherte Selbstständige mit geringen Einkünften zahlen bisher einen Mindestbeitrag von rund 285 EUR (einschließlich Pflegeversicherung) an ihre Krankenkasse. Ab dem 1. April 2007 haben die Krankenkassen in ihren Satzungen zu regeln, unter welchen Bedingungen ein geringerer Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige mit geringen Einnahmen anzuwenden ist. Ein solcher niedrigerer Mindestbeitrag muss von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden, das Gesetz sieht dies verpflichtend vor.
Mindestbeitrag für geringverdienende Selbstständige wird gesenkt
Dieser Mindestbeitrag bewegt sich auf gleichem Niveau, wie es für Gründer einer so genannten "Ich-AG" bereits seit Jahren gilt. Es werden pro Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen von mindestens dem 60. Teil der Bezugsgröße (1.225,00 EUR) herangezogen. Der so zu ermittelnde Mindestbeitrag zur Krankenkasse beträgt rund 169 EUR. Bislang gilt als beitragspflichtige Einnahme mindestens der 40. Teil der Bezugsgröße (1.837,50 EUR) und ein demzufolge höherer Mindestbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 254 EUR.
Beitrag zur Pflegeversicherung sinkt entsprechend
Auch zur Pflegeversicherung fallen entsprechend weniger Beiträge an, wenn Selbstständige von der neuen Regelung profitieren. Denn der Ausgangswert zur Beitragsberechnung ist für freiwillig Krankenversicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung einheitlich. So kommen nochmals etwa 10 EUR Ersparnis hinzu.